Editor-Berechtigungen für Feature-Services

Mithilfe von Feature-Services können Sie festlegen, welche Arten von Änderungen Benutzer am Service vornehmen können. Sie aktivieren bzw. deaktivieren hierzu in ArcGIS for Desktop im Service-Editor auf der Registerkarte Feature-Zugriff Operationen und Eigenschaften.

Konfigurieren von Operationen

Sie können die folgenden Feature-Service-Operationen konfigurieren:

Alle Operationen sind standardmäßig aktiviert. Wenn Sie eine Operation deaktivieren und ein Benutzer versucht, eine der jeweiligen Operation entsprechende Aktion auszuführen, gibt der Service einen Fehler zurück. Client-Anwendungen, z. B. mit den ArcGIS Web APIs erstellte Anwendungen, können auf zulässige Vorgänge prüfen, bevor versucht wird, Bearbeitungen zu übernehmen. Sie können diese Anwendungen sogar so entwerfen, dass Befehle entsprechend den zulässigen Vorgängen deaktiviert oder eingeschränkt werden.

Für Daten mit Anlagen kann einem Feature eine Anlage hinzugefügt werden, wenn die Funktionen "Erstellen" oder "Aktualisieren" aktiviert sind. Wenn "Aktualisieren" aktiviert ist, können Sie auch eine Anlage aktualisieren oder löschen, die einem Feature zugeordnet ist.

Beim Konfigurieren von Service-Operationen muss Folgendes beachtet werden:

HinweisHinweis:

Die Einschränkung des Zugriffs auf Operationen gilt nur für Benutzer, die keine Administratoren sind. Serveradministratoren haben uneingeschränkten Zugriff und dürfen alle Operationen durchführen.

Konfigurieren von Eigenschaften

Sie können die folgenden Feature-Service-Eigenschaften konfigurieren:

Konfigurieren mehrerer Zugriffsebenen

Wenn mehrere Benutzergruppen unterstützt werden müssen, die jeweils unterschiedliche Operationen benötigen, ist es empfehlenswert, für jede Benutzerebene einen Service zu erstellen. Sie könnten z. B. einen Dozenten-Service erstellen, bei dem alle Vorgänge zulässig sind. Parallel können Sie einen Service für Schüler/Studenten mit niedrigeren Berechtigungen einrichten, bei dem nur die Operationen "Erstellen", "Abfragen" und "Hochladen" zulässig sind.

9/23/2013